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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07   

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https://dejure.org/2007,9845
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07 (https://dejure.org/2007,9845)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.09.2007 - L 11 KR 2/07 (https://dejure.org/2007,9845)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. September 2007 - L 11 KR 2/07 (https://dejure.org/2007,9845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freiwillige Versicherung in einer Krankenkasse bei einer durch einen Arzt festgestellten fehlenden Erwerbsfähigkeit; Berechtigung von Krankenkassen zur Prüfung der materiellen Leistungsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II zur Feststellung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07
    Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, muss jeder Träger die Entscheidung der anderen Träger respektieren und inhaltlich seinen Entscheidungen zugrundelegen (vgl. BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2; SozR 3-2200 § 183 Nr. 6; SozR 3-1300 § 86 Nr. 3).

    Für eine Bindung der Krankenkassen an die Entscheidung des Trägers nach dem SGB II (bzw. der Einigungsstelle) spricht schließlich noch, dass damit bei der Entscheidung über die freiwillige Versicherung Auseinandersetzungen über die Richtigkeit der Entscheidungen des Leistungsträgers des SGB II vermieden werden (vgl. insoweit BSG SozR 3-2200 § 183 Nr. 6).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07
    Er darf fehlende Erwerbsfähigkeit nicht annehmen, ohne den zuständigen Sozialhilfeträger eingeschaltet zu haben (so ausdrücklich BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; zu § 44 a Abs. 1 SGB II n.F. ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2007 - L 8 AS 6504/06).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07
    Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, muss jeder Träger die Entscheidung der anderen Träger respektieren und inhaltlich seinen Entscheidungen zugrundelegen (vgl. BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2; SozR 3-2200 § 183 Nr. 6; SozR 3-1300 § 86 Nr. 3).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07
    Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, muss jeder Träger die Entscheidung der anderen Träger respektieren und inhaltlich seinen Entscheidungen zugrundelegen (vgl. BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2; SozR 3-2200 § 183 Nr. 6; SozR 3-1300 § 86 Nr. 3).
  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R

    Erstattungsanspruch - Kostenbeitrag - Sozialleistungsträger - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07
    Ob insoweit von einer Tatbestandswirkung der Bewilligung ausgegangen werden muss (so das Hessische LSG, Beschluss vom 07.07.2006 - L 8 KR 109/06 ER) kann dahinstehen (vgl. zu Zweifeln an einer Tatbestandswirkung BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 15).
  • LSG Hessen, 07.07.2006 - L 8 KR 109/06

    Krankenversicherung - Pflichtversicherung als Leistungsbezieher nach dem SGB II -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07
    Ob insoweit von einer Tatbestandswirkung der Bewilligung ausgegangen werden muss (so das Hessische LSG, Beschluss vom 07.07.2006 - L 8 KR 109/06 ER) kann dahinstehen (vgl. zu Zweifeln an einer Tatbestandswirkung BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 11 B 18/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07
    Er hält an seiner im Beschluss vom 31.08.2006 (L 11 B 18/06 KR ER) vertretenen Auffassung fest, dass im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 letzter Halbsatz SGB V die Krankenkassen nicht eigenständig die materielle Rechtmäßigkeit des Leistungsbezugs überprüfen dürfen, sondern an die Leistungsbewilligungen des nach SGB II zuständigen Trägers gebunden sind.
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2006 - L 5 B 376/06

    Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07
    Somit geben weder die Gesetzesbegründung noch der Anlass der Gesetzesänderung etwas dafür her, dass den Krankenkassen ein eigenes Prüfungsrecht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Leistungsbezuges zustehen soll (in diesem Sinne aber wohl Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 19.09.2006 - L 5 B 376/06 KR ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2007 - L 8 AS 6504/06

    Arbeitslosengeld II - Feststellung der Erwerbsfähigkeit - vorläufige Leistung bis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07
    Er darf fehlende Erwerbsfähigkeit nicht annehmen, ohne den zuständigen Sozialhilfeträger eingeschaltet zu haben (so ausdrücklich BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; zu § 44 a Abs. 1 SGB II n.F. ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2007 - L 8 AS 6504/06).
  • SG Düsseldorf, 23.10.2007 - S 4 KR 110/07

    Krankenversicherung

    Weder aus dem Wortlaut noch aus der Gesetzesbegründung ergeben sich jedoch Hinweise dahingehend, dass den Krankenkassen ein eigenes Prüfungsrecht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Leistungsbezuges zustehen soll (vgl. Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 19.09.2006, 5 B 376/06 KR ER und Urteil des LSG NW vom 19.09.2007, R 11 KR 2/07).

    Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, muss jeder Träger die Entscheidung der anderen Träger respektieren und inhaltlich seinen Entscheidungen zugrundelegen (vgl. BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2 und LSG NW Urteil vom 19.09.2007 aaO).

    Im Übrigen wird zur Begründung auf die Ausführungen des LSG NW im Urteil vom 19.09.2007 - L 11 KR 2/07 - verwiesen.

  • SG Kassel, 19.12.2007 - S 12 KR 317/06

    Krankenversicherung/Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung -

    Weiterhin auch durch in anderen Hauptsacheverfahren ergangene Urteile z.B. des Sozialgerichts Berlin vom 27. Juni 2007, S 112 KR 406/07 sowie zuletzt des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. September 2007, L 11 KR 2/07.

    Dies gilt im Hinblick auf § 5 Abs. 2a SGB V erst Recht, wenn mit dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im o.a. Urteil vom 19. September 2007, L 11 KR 2/07 im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V unbeschadet der Regelung des 2. Halbsatzes zumindest so lange davon auszugehen sein soll, dass die Leistungen nicht "zu Unrecht" bezogen worden seien, als der Arbeitssuchende auf der Grundlage einer Bewilligung des zuständigen Trägers ALG II erhalten habe und damit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V versichert gewesen sei, so dass ein Versicherter ALG II nur dann nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz SGB V "zu Unrecht bezogen" habe, wenn die Bewilligung zurückgenommen (§ 45 Abs. 1 SGB X) oder aber aufgehoben (§ 48 Abs. 1 SGB X) worden sei.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5332/13
    Davon abgesehen müsse es bei der Tatbestandswirkung des Bescheids des Beigeladenen vom 10.12.2009 bleiben; die Beklagte dürfe diesen Bescheid nicht überprüfen (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.09.2007, - L 11 KR 2/07 -, in juris).

    Die Tatbestandswirkung bedeutet, dass sowohl die Gerichte wie die Krankenkassen im Rechtsstreit über das Bestehen von Versicherungspflicht auch zur Auffangversicherung grundsätzlich die Tatsache hinzunehmen haben, dass ein Verwaltungsakt über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB XII erlassen wurde und sie müssen den Inhalt des Verwaltungsakts ihrer Entscheidung grundsätzlich als gegeben zugrunde legen und ihn in diesem Sinne beachten, es sei denn, er ist nichtig (so BSG, Urt. vom 24.06.2008 - B 12 KR 29/07 R -, LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 19.09.2007 - L 11 KR 2/07 -, Urt. vom 19.04.2012 - L 5 KR 361/10 -, alle in juris).

  • SG Landshut, 04.06.2009 - S 1 KR 172/08

    Freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nach Pflichtmitgliedschaft

    Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, muss jeder Träger die Entscheidung der anderen Träger respektieren und inhaltlich seinen Entscheidungen zugrunde legen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 183 Nr. 6; SozR 3-1300 § 86 Nr. 3; Urteil des BSG vom 24.06.2008, B 12 KR 29/07 bzw. B 12 KR 1/08; Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.09.2007, L 11 KR 2/07).

    Es wäre für die Betroffenen unzumutbar, wenn über längere Zeit der Krankenversicherungsschutz ungeklärt bliebe (vgl. Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.09.2007 a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07

    Krankenversicherung

    Er hält an seiner im Urteil vom 19.09.2007 (L 11 KR 2/07) vertretenen Auffassung fest, dass im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 letzter Halbsatz SGB V die Krankenkassen nicht eigenständig die materielle Rechtmäßigkeit des Leistungsbezugs überprüfen dürfen, sondern an die Leistungsbewilligungen des nach SGB II zuständigen Trägers gebunden sind.
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